Quelle: wfv: Übereischt für den Fußball
Heute hat das Landratsamt Tübingen den Start des Öffnungsschritts 2 ab Samstag, 05.06. bekanntgemacht. Damit erhöht sich die erlaubte Gruppengröße auf 1 Person pro 20 qm. Und das nicht nur für den Fußball, sondern auch für die Hallen. Außerdem gab es in der Coronaverordnung Ergänzungen und Klarstellungen. Kurz gefaßt:
- es ist jetzt klargestellt, daß während der Öffnungsschritte 1 bis 3 alle Personen ab 6 Jahren getestet, geimpft oder genesen sein müssen
- durch Schulen ausgestellte Testbescheinigungen gelten für deren Schüler für 60 Stunden. Wir hoffen, daß die Schulen von dieser Möglichkeit auch gebrauch machen
- in der Bästenhardtturnhalle dürfen ab Montag (07.06.) maximal 15 Personen gleichzeitig trainieren.
Ausblick: Bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 wird die Testpflicht für den Außenbereich entfallen. Aktuell liegt der Landkreis Tübingen genau auf 35.
Das aktualisierte Hygienkonzept, sowie ein Muster für eine Trainingsliste mit Kurzanleitung findet ihr unter Downloads oder direkt hier:
Übergeordnetes Konzept für das Ernwiesenstadion (ab 05.06.2021)
Ergänzendes Konzept Fussball (ab 05.06.2021)
Trainingsliste (ab 05.06.2021)