Update: Änderungen zum 5. November 2021 - Quelle mit ausführlichem Überblick: Kultusministerium BW
Testnachweis
- Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus.
- Für die oben stehenden Personengruppen reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb und bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Schnelltest aus.
Zutritt zu Ligabetrieb und Wettkampfserien
- Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb (z. B. Verbandsrundenspiele) ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/innen; Schieds- und Kampfrichter/innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Bisher war ein PCR-Testnachweis erforderlich.
- In der Alarmstufe bleibt es dabei, dass auch bei Wettkampfserien oder Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises, in geschlossenen Räumen 2G gilt.
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Am Mittwoch (3.11.) wurde die Warnstufe durch das Landesgesundheitsamt ausgerufen. Es gelten insbesondere die folgenden Änderungen:
- Für den Außenbereich und damit den Zutritt zum Sportgelände gilt grundsätzlich die 3G-Regelung, d.h. nicht geimpfte oder genesene Personen müssen einen aktuellen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) nachweisen
- Für die Nutzung von Hallen/Innenräumen bzw. den Kabinenbereich gilt die 3G-Plus-Regelung, d.h. nicht geimpfte oder genesene Personen müssen einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.
Weiterhin keine Beschränkungen für Schüler*innen
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler*innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet, da sie zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Sie sind zudem in der Alarmstufe von der 2G-Regelung ausgenommen. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warn- und Alarmstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Hier die aktuellen Hygienekonzepte, vermutlich gültig ab 03.11.2021:
Übergeordnetes Hygienekonzept für das Ernwiesenstadion (ab 03.11.2021):
Ergänzendes Konzept Sport im Freien (ab 03.11.2021)
Ergänzendes Konzept Sport in Hallen/Innenräumen (ab 03.11.2021)