Turnverein Belsen 1906 e.V.
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TV Belsen
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Aktuelle Spielberichte

Weihnachtsgrüße

sgm fussball

Die Verantwortlichen der Fußballabteilungen der Spvgg Mössingen und des TV Belsen haben vereinbart, die in mehreren Jugenden bereits erfolgreich praktizierte Spielgemeinschaft (SGM) auf die Aktiven und den gesamten Jugendbereich auszuweiten. Bereits ab der Saison 2022/23 wollen die beiden Fußballabteilungen im Aktivenbereich mit einer SGM-Mannschaft und bei den bislang noch getrennt auflaufenden Bambinis sowie den F- und E-Jugenden gemeinsam an den Start gehen.

Update: Änderungen zum 5. November 2021 - Quelle mit ausführlichem Überblick: Kultusministerium BW

Testnachweis

  • Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus.
  • Für die oben stehenden Personengruppen reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb und bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Schnelltest aus.

Zutritt zu Ligabetrieb und Wettkampfserien

  • Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb (z. B. Verbandsrundenspiele) ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/innen; Schieds- und Kampfrichter/innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Bisher war ein PCR-Testnachweis erforderlich.
  • In der Alarmstufe bleibt es dabei, dass auch bei Wettkampfserien oder Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises, in geschlossenen Räumen 2G gilt.

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Am Mittwoch (3.11.) wurde die Warnstufe durch das Landesgesundheitsamt ausgerufen. Es gelten insbesondere die folgenden Änderungen:

  • Für den Außenbereich und damit den Zutritt zum Sportgelände gilt grundsätzlich die 3G-Regelung, d.h. nicht geimpfte oder genesene Personen müssen einen aktuellen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) nachweisen
  • Für die Nutzung von Hallen/Innenräumen bzw. den Kabinenbereich gilt die 3G-Plus-Regelung, d.h. nicht geimpfte oder genesene Personen müssen einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.

corona übersicht

Weiterhin keine Beschränkungen für Schüler*innen

Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler*innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet, da sie zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Sie sind zudem in der Alarmstufe von der 2G-Regelung ausgenommen. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warn- und Alarmstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Hier die aktuellen Hygienekonzepte, vermutlich gültig ab 03.11.2021:

pdfÜbergeordnetes Hygienekonzept für das Ernwiesenstadion (ab 03.11.2021):

pdfErgänzendes Konzept Sport im Freien (ab 03.11.2021)

pdfErgänzendes Konzept Sport in Hallen/Innenräumen (ab 03.11.2021)

bild 1

Foto: Dieter Brunner

Gute Stimmung – trotz Corona-Bedingungen! So kann man vielleicht kurz die diesjährige ordentliche Jahreshauptversammlung des TV Belsen zusammenfassen, die am Freitag, 17. September 2021 um 20.00 Uhr in der Sportgaststätte des TV Belsen als Nachholtermin abgehalten wurde. Die Vorstände berichteten von soliden Finanzen, bereits durchgeführten und weitere geplante Investitionen in die Infrastruktur, sowie zumindest einigen erfolgreichen Veranstaltungen aus dem Jahr 2020 du 2021. Aus den einzelnen Abteilungen wurde wie üblich bereits vorab in der Vereinszeitung berichtet. Und auch bei den Wahlen lief es wie am Schnürchen: Das komplette Team aus Vorstandschaft und Hauptausschuss wurde unverändert und einstimmig wiedergewählt.

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