Turnverein Belsen 1906 e.V.
Dein Verein - Unsere Zukunft
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7. Ehrenkodex >>
8. Erweitertes Führungszeugnis >>
9. Checkliste für den Krisenfall >>

       
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1. Präampel 

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2. Ansprechpartner

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3. Verhaltensregeln

Für die meisten Mitglieder des TV Belsen stellen die hier aufgestellten Verhaltensregeln Selbstverständlichkeiten dar. Es ist dennoch wichtig, insbesondere Kindern und Jugendlichen mit diesen Verhaltensregeln eine Orientierung zu bieten. Es ist gerade für Kinder oft nicht direkt ersichtlich welche Verhaltensweisen von Erwachsenen eventuell bestimmte Bereiche - zum Beispiel die Privatsphäre - überschreiten. Wir möchten, dass die Kinder des TV Belsen unter anderem mit diesen Verhaltensregeln in die Lage versetzt werden, auch Erwachsenen ein bestimmtes „Nein!“ entgegenzusetzen, wenn sie das Gefühl haben, dass die Verhaltensweise des Erwachsenen nicht in „Ordnung“ ist.

  1. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
  2. Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
  3. Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers, auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
  4. Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.
  5. Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden nicht ohne Grund betreten. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Auch hier gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen Prinzip).
  6. Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, werden idealerweise mit zwei Personen besetzt. Hier greift nicht nur das Vier-Augen Prinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein in der Halle bleiben.
  7. Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.).
  8. Vereinsfahrten werden möglichst von mindestens zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.
  9. Übernachtungssituation: Kinder/ Jugendliche und Betreuer/-innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten.
  10. Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt. (Vereinsvorstand und Eltern- hier wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal bei Begleitung durch ein Elternteil).
  11. Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es für dich ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“
  12. Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander. „Ich tue keinem anderen etwas, von dem ich auch nicht will, dass es mir angetan wird!“

4. Aufklärung und Fortbildungen

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5. Externe Anlaufstellen

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6. Öffentlichkeitsarbeit

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7. Ehrenkodex

Ich, (Name, Vorname) wohnhaft in (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) verspreche:

  • dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen und beruflichen Zielen zu geben.
  • die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu achten und dessen Entwicklung zu unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen sowie Tieren gegenüber anzuleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollen Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber allen anderen Personen erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
  • sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.
  • stets zu versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
  • das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit zu achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, auszuüben.
  • dafür Sorge zu tragen, dass die Regeln der Sportart eingehalten werden. Ich übernehme eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jede Art von Leistungsmanipulation.
  • den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten.
  • die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln. Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut werde ich entschieden entgegenwirken.
  • Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein und stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play zu handeln.
  • verpflichtend einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im "Konfliktfall" professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
  • dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.

Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
(Datum Unterschrift -> zurück an die Geschäftsstelle des TV Belsen)

8. Erweitertes Führungszeugnis

Der TV Belsen verpflichtet sich von neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, die in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, erweiterte Führungszeugnisse vorlegen zu lassen und darin Einsicht zu nehmen, sofern dies auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit den Kindern und Jugendlichen geboten ist.

Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Strafregister. Verurteilungen sind erst ab einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten vermerkt.

Der Gesetzgeber hat mit dem § 30a BZRG explizit die Verbindung zu § 72a SGB VIII geschaffen und gleichzeitig den möglichen Personenkreis auch auf ehrenamtlich Tätige ausgedehnt. Damit verbunden ist keine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, ein erweitertes Führungszeugnis auch von Ehrenamtlichen vorlegen zu lassen, aber es gibt Organisationen eine Berechtigung dazu. Die Erweiterung des Führungszeugnisses bedeutet, dass nunmehr auch Straftaten im minder schweren Bereich im Führungszeugnis zu sehen sind. Dies gilt aber nur für die Straftatbestände, die im § 72a SGB VIII aufgezählt sind sowie für folgende §§ des StGB (Strafgesetzbuch):

  • § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung)
  • § 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft)
  • § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels)
  • § 234 StGB (Menschenraub)
  • § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger)
  • § 236 StGB (Kinderhandel)

Die Erweiterung des Führungszeugnisses umfasst auch Jugendstrafen von mehr als einem Jahr wegen schwerer Sexualstraftaten. Neu ist darüber hinaus, dass die genannten Verurteilungen sowie einschlägige Jugendstrafen zehn Jahre im Zentralregister archiviert werden.

Der TV Belsen schließt alle einschlägig vorbestraften Personen von Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich aus.

Erklärung des Übungsleiters/der Übungsleiterin (zurück an die Geschäftsstelle des TV Belsen)

Ich habe die Verhaltensregeln gelesen und erkläre mich als Übungsleiter/-in im TV Belsen dazu bereit, die Verhaltensregeln nach bestem Gewissen einzuhalten. Ich habe die Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis gelesen und erkläre mich dazu bereit, als Übungsleiter/-in im TV Belsen das erweiterte Führungszeugnis – falls nicht schon erfolgt - zu beantragen und über die Geschäftsstelle bei Rolf Schweiker einzureichen. Über die Geschäftsstelle kann eine Bescheinigung zur Gebührenbefreiung ausgestellt werden.

9. Checkliste für den Krisenfall

Der konkrete Verdachtsfall – worauf muss ich achten?

Wer Vorfälle sexualisierter Gewalt beobachtet oder davon erfährt, gerät oftmals in eine Zwickmühle: Zum einen möchte die Person das Opfer schützen, zum anderen möchte sie den Täter oder die Täterin nicht ohne Beweise anprangern. Wir sind unter Umständen entsetzt, vielleicht auch wütend und können die Vorstellung kaum aushalten, dass das Kind solche Erfahrungen machen musste und vielleicht gegenwärtig auch noch macht.

Zum Wohle des Kindes ist es jetzt wichtig, nicht den Kopf zu verlieren. Kinder brauchen die Sicherheit, dass wir nicht voreilig, vielleicht sogar über ihren Kopf hinweg, sondern besonnen Handeln.
Das bedeutet bei der Spvgg Mössingen im konkreten Fall:

  • Ruhe bewahren.
  • Dem Kind/ Jugendlichen zuhören, Glauben schenken, es ermutigen.
  • Eigene Gefühle klären.
  • Nicht überstürzt handeln und nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann. Teile dem oder der Betroffenen mit, dass du dir selbst Hilfe und Unterstützung holen wirst.
  • Aussagen und Situationen protokollieren.
  • Verdachtsfall während der Freizeiten: Zeltlagerleitung informieren. Das Erzählte wird vertraulich behandelt.
  • Kontakt zu einem unter Punkt 1 genannten Ansprechpartner des TV Belsen aufnehmen. Das Erzählte wird vertraulich behandelt.
  • Beim weiteren Vorgehen, Faktoren wie Alter, Geschlecht, Entwicklung oder Kultur berücksichtigen.
  • Keine Entscheidung über den Kopf des Kindes oder Jugendlichen hinweg fällen, beispielsweise durch eine Strafanzeige aus eigener Motivation. Das wäre weitere Gewalt. Verbindliche Absprachen mit Kindern bei Kontakten und über das weitere Vorgehen treffen.
  • Keine Informationen an den Verdächtigen.
  • Bei erheblichen Grenzverletzungen werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informiert.
  • Gemeinsam wird professionelle Hilfe gesucht!
  • Ein Kriseninterventionsplan wird mit einer Fachberatungsstelle erstellt und umgesetzt.