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TV Belsen
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Aktuelle Spielberichte

sgm fussball

Die Verantwortlichen der Fußballabteilungen der Spvgg Mössingen und des TV Belsen haben vereinbart, die in mehreren Jugenden bereits erfolgreich praktizierte Spielgemeinschaft (SGM) auf die Aktiven und den gesamten Jugendbereich auszuweiten. Bereits ab der Saison 2022/23 wollen die beiden Fußballabteilungen im Aktivenbereich mit einer SGM-Mannschaft und bei den bislang noch getrennt auflaufenden Bambinis sowie den F- und E-Jugenden gemeinsam an den Start gehen.

Update: Änderungen zum 5. November 2021 - Quelle mit ausführlichem Überblick: Kultusministerium BW

Testnachweis

  • Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus.
  • Für die oben stehenden Personengruppen reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb und bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Schnelltest aus.

Zutritt zu Ligabetrieb und Wettkampfserien

  • Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb (z. B. Verbandsrundenspiele) ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/innen; Schieds- und Kampfrichter/innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Bisher war ein PCR-Testnachweis erforderlich.
  • In der Alarmstufe bleibt es dabei, dass auch bei Wettkampfserien oder Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises, in geschlossenen Räumen 2G gilt.

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Am Mittwoch (3.11.) wurde die Warnstufe durch das Landesgesundheitsamt ausgerufen. Es gelten insbesondere die folgenden Änderungen:

  • Für den Außenbereich und damit den Zutritt zum Sportgelände gilt grundsätzlich die 3G-Regelung, d.h. nicht geimpfte oder genesene Personen müssen einen aktuellen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) nachweisen
  • Für die Nutzung von Hallen/Innenräumen bzw. den Kabinenbereich gilt die 3G-Plus-Regelung, d.h. nicht geimpfte oder genesene Personen müssen einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) nachweisen.

corona übersicht

Weiterhin keine Beschränkungen für Schüler*innen

Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler*innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet, da sie zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Sie sind zudem in der Alarmstufe von der 2G-Regelung ausgenommen. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warn- und Alarmstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Hier die aktuellen Hygienekonzepte, vermutlich gültig ab 03.11.2021:

pdfÜbergeordnetes Hygienekonzept für das Ernwiesenstadion (ab 03.11.2021):

pdfErgänzendes Konzept Sport im Freien (ab 03.11.2021)

pdfErgänzendes Konzept Sport in Hallen/Innenräumen (ab 03.11.2021)

bild 1

Foto: Dieter Brunner

Gute Stimmung – trotz Corona-Bedingungen! So kann man vielleicht kurz die diesjährige ordentliche Jahreshauptversammlung des TV Belsen zusammenfassen, die am Freitag, 17. September 2021 um 20.00 Uhr in der Sportgaststätte des TV Belsen als Nachholtermin abgehalten wurde. Die Vorstände berichteten von soliden Finanzen, bereits durchgeführten und weitere geplante Investitionen in die Infrastruktur, sowie zumindest einigen erfolgreichen Veranstaltungen aus dem Jahr 2020 du 2021. Aus den einzelnen Abteilungen wurde wie üblich bereits vorab in der Vereinszeitung berichtet. Und auch bei den Wahlen lief es wie am Schnürchen: Das komplette Team aus Vorstandschaft und Hauptausschuss wurde unverändert und einstimmig wiedergewählt.

Letzten Mittwoch hat das Landratsamt Tübingen eine stabile Inzidenz unter 35 bekanntgemacht. Damit sind ab 10.06.2021 weitere Einschränkungen weggefallen:

  • für Sport im Freien ist die Testpflicht, sowie Beschränkungen hinsichtlich der Teilnehmerzahl bzw. "kontaktarm" entfallen
  • die Anwesenheit sowie Symptomfreiheit muss weiterhin über die Trainingsliste dokumentiert werden
  • die Abstands- und Hygieneregeln müssen außerhalb des Sportbetriebs auf dem Gelände eingehalten werden
  • für Sport in der Halle müssen alle Personen ab 6 Jahren getestet, geimpft oder genesen sein
  • durch Schulen ausgestellte Testbescheinigungen gelten für deren Schüler für 60 Stunden
  • in der Bästenhardtturnhalle dürfen maximal 15 Personen gleichzeitig trainieren
  • außerhalb des Sportbetriebs ist durchgehend eine Maske zu tragen

Die Duschen und Umkleiden bleiben vorerst weiterhin geschlossen. Toiletten können einzeln benutzt werden.

Das aktualisierte Hygienkonzept, sowie ein Muster für eine Trainingsliste mit Kurzanleitung findet ihr unter Downloads oder direkt hier:

pdfÜbergeordnetes Konzept für das Ernwiesenstadion (ab 10.06.2021)

pdfErgänzendes Konzept Fußball (ab 10.06.2021)

pdfTrainingsliste (ab 10.06.2021)

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